Unterstützt wurden wir durch eine spezialisierte externe Firma. Eine erste Auslegeordnung zur Themenfindung fand im April 2023 statt, bevor die Regionalkonferenzen die Themen nochmasl intensiv diskutierten und auch reduzierten. Anhand der entwickelten Themen wurde ein erster Entwurf der Kommunikationsgrundsätze, Tonalität und Zielgruppen erstellt und an der Mitgliederversammlung im Dezember 2023 vorgestellt und verabschiedet. Damit ist das Konzept jedoch noch nicht fertig. Nun gilt es unter anderem, mittels Themenkarten die Themen näher zu beschreiben. Im Jahr 2024 soll das Kommunikationskonzept vollständig vorliegen.
Unser Bekenntnis, im Dialog zu bleiben und die Kommunikation zu verbessern, konnten wir zusammen mit dem BSV an einer gemeinsamen Retrospektive offenbaren. Anhand drei vordefinierter Themen wurde die Zusammenarbeit reflektiert.
Insbesondere wurde festgehalten, was wir beibehalten wollen, - wie beispielsweise die Zeitfenster für den gemeinsamen Austausch an den Ressortsitzungen, - aber auch, womit wir aufhören wollen und welche Handlungen wir einführen möchten.
Personelle Änderungen
Rolf Schürmann, Leiter der IV-Stelle Basel-Stadt ist Ende November offiziell pensioniert worden. Mit Katharina Büeler konnten wir die neue Leiterin im Verband begrüssen. Bereits Ende Februar wurde Dieter Widmer verabschiedet und Bernadette Häfliger Berger als neue Leiterin der IV-Stelle Bern willkommen geheissen.
Dank
Ein herzliches Dankeschön geht, wie immer, an unsere Mitglieder, insbesondere an die Vorstandsmitglieder, für ihr Engagement und ihre überaus wertvolle Arbeit. Die Geschäftsstelle würde ohne Judith Müller nur halbwegs funktionieren, daher gebührt auch ihr mein grosser Dank.
Astrid Jakob, Geschäftsführerin
Ressort Integration
Berufliche Eingliederung: Was macht die IV?
Diese reichen von der Früherfassung über die Frühintervention bis hin zu beruflichen Eingliederungsmassnahmen oder, als letzte Option, zu einer Rente.
Früherfassung (Link zur Früherfassungsmeldung)
Ist eine Person arbeitsunfähig oder von einer längeren Arbeitsunfähigkeit bedroht, kann sie sich selbst zur Früherfassung melden. Es kann aber auch eine involvierte Person die Anmeldung übernehmen, beispielsweise der Arbeitgeber oder der behandelnde Arzt. Ziel der Früherfassung ist es, zu beurteilen, ob aufgrund des Gesundheitszustands der Person eine Anmeldung bei der IV notwendig ist. Geht die Meldung zur Früherfassung ein, hat die IV-Stelle 30 Tage Zeit, um die Situation zu prüfen. Gegebenenfalls wird die IV-Stelle der Person raten, einen Antrag auf IV-Leistungen zu stellen.
Frühintervention
Massnahmen der Frühintervention haben den Arbeitsplatzerhalt zum Ziel. Entweder dadurch, dass die Person ihren ursprünglichen Arbeitsplatz behalten kann, oder dass sie einen neuen Arbeitsplatz im gleichen Unternehmen findet. Ist dies nicht möglich, wird bei einem neuen Arbeitgeber ein Arbeitsplatz gesucht. Die Massnahmen werden so schnell wie möglich ergriffen. Es soll verhindert werden, dass die Gesundheitsbeeinträchtigungen chronisch werden.
Zu den Frühinterventionsmassnahmen gehören Anpassungen des Arbeitsplatzes, Hilfe bei der Arbeitsvermittlung (Erhalt des Arbeitsplatzes oder Suche nach einem neuen Arbeitsplatz), die Berufsberatung, Ausbildungskurse zur Entwicklung neuer Kompetenzen oder auch ein Coaching. Alles wird in Absprache mit der betroffenen Person, ihrem Arbeitgeber und anderen Akteuren wie der Ärzteschaft und dem Erwerbsausfallversicherer durchgeführt.
Eingliederungsmassnahmen
Darunter fallen unter anderem die Integrationsmassnahmen, die darauf abzielen, eine Person wieder an die Arbeit zu gewöhnen und ihre Anwesenheitsrate und Leistung schrittweise zu steigern. Aber auch die beruflichen Massnahmen gehören dazu. Diese haben zum Ziel, die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen, zu erhalten oder zu verbessern. Dazu gehören die Berufsberatung, eine allfällige Umschulung oder die Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Arbeit.
Erlangt die Person ihre volle Erwerbsfähigkeit nicht wieder, entscheidet die IV-Stelle über die Gewährung einer Invalidenrente, wenn der Invaliditätsgrad mindestens 40% beträgt.
Die IV berücksichtigt alle gesundheitlichen Einschränkungen, die sich auf die Erwerbsfähigkeit der versicherten Person auswirken können. Dabei kann es sich um körperliche, psychische oder geistige Einschränkungen handeln, die durch einen Unfall oder eine Krankheit verursacht wurden.
Sie können mehr über diese Produkte im Artikel «Réadaptation professionnelle: que fait l’AI?» von Christina Böni, Jerry Linder und Lucas Jeandupeux, in der Online-Ausgabe der Zeitschrift Penso 08/2023 nachlesen. Ebenfalls steht Ihnen Ihre kantonale IV-Stelle (Link auf unsere Homepage) für die Beantwortung Ihrer Fragen und eine weitere Beratung zur Verfügung.
Eingliederungserfolg
Der Schweiz gehen die Gutachter aus
Medizinische Gutachten
«Der Schweiz gehen die Gutachter aus» – nein, eine mediale Schlagzeile war dies nicht, aber es beschäftigte das Ressort Interne Dienstleistungen. Im Fokus der öffentlichen Diskussion stand in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2023 vor allem die Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung (EKQMB), eine Gutachterstelle nicht mehr mit Begutachtungen zu beauftragen. Im Ressort waren jedoch die Umsetzung der Empfehlung und der Umgang mit hängigen Verfahren von grösserer Bedeutung. Ebenfalls beschäftigte sich das Ressort schwergewichtig mit dem zentralen Problem der mangelnden Anzahl an Gutachterstellen, welches vor allem die lateinische Schweiz fordert. Auf der Vergabeplattform SuisseMED@P wurden im Jahr 2023 4'635 polydisziplinäre und 3'253 bidisziplinäre Aufträge verteilt. Bei IV-Gutachten wird zwischen rund 30 verschiedenen medizinischen Fachdisziplinen unterschieden. Bei einzelnen Disziplinen wie etwa der Neuropsychologie fehlen Kapazitäten von 500 Gutachten – pro Jahr. Aber auch bei anderen Spezialrichtungen wie Neurochirurgie, Onkologie, Kardiologie, Pneumologie oder Infektiologie sind die Kapazitäten deutlich zu gering. Dies führt zu langen Wartezeiten bei der Vergabe – in einzelnen Fällen von über 18 Monaten.
Wünschenswert wäre es daher, wenn nicht nur die Schliessung von Gutachterstellen, sondern auch die Notwendigkeit zusätzlicher Gutachter eine entsprechende Wichtigkeit in der öffentlichen Diskussion erhalten würde. Zusätzlich müsste sich die Diskussion über die Anerkennung der Ausbildungen von Neuropsychologen aus dem Ausland ändern. Diese wird jedoch die Politik führen müssen, und auch das Ausmass und die Regulierungen im Umfeld der Gutachten werden die versicherten Personen, die Interessen- und Verbandsvertreter und auch die Politik wohl weiter beschäftigen.
Tonaufnahmen
Die Weiterentwicklung der IV hat die Pflicht zur Tonaufnahme bei den medizinischen Gutachten eingeführt. Trotz der sehr kurz gehaltenen Vorbereitungszeit konnten die technischen Voraussetzungen zur Aufnahme der Gespräche, zur Übermittlung und zur Abhörung, welche verhältnismässig selten erfolgen, fristgerecht geschaffen und die Tonaufnahmen bereits 2022 eingeführt werden. Seit Einführung der Plattform wurden 64'800 Aufnahmen von medizinischen Interviews registriert. Das Ressort hat sich zusammen mit dem BSV zu den Erfahrungen mit den Tonaufnahmen ausgetauscht. Das führte dazu, dass die Entschädigung für den Mehraufwand bei den Begutachtenden einheitlich abgegolten wird. Ausserdem wurde darauf hingewiesen, dass die IV-Stellen bei allen Tonbandaufnahmen prüfen müssen, ob die Aufnahme formal korrekt erfolgte und auf den Tonträgern vorhanden ist, weshalb alle Gutachten in Teilen abgehört werden müssen.
Zusammenarbeit BSV – Ressort
Im Ressort Interne Dienstleistungen fanden im vergangenen Jahr drei Sitzungen statt. Etabliert hat sich dabei das Zeitfenster für den regelmässigen und themenbezogenen Austausch mit den Vertretern des BSV. Der persönliche und direkte Kontakt führt zu einem einheitlichen Informationsstand zwischen IV-Stellen und Aufsicht. Zudem können unterschiedliche Ansichten, bestehende Probleme und Entwicklungen unkompliziert und effizient besprochen werden.
Rolf Born, responsable du ressort, LU
Reto Baumgartner (BL), Alexandre Emmanouilidis (IVSTA), Christoph Horat (UR), Monica Maestri (TI), Helen Monioudis (GL), Gabriela Wagner (TG), Jürgen Böhler, Vertreter der RAD-Leiter
Ressort Leistungen für Versicherte
Bad Bubendorf - Impressionen
Fachkräftemangel
Digitale Transformation
In enger Zusammenarbeit mit dem Verein eAHV/IV und einer ausgewiesenen Fachexpertin wurde ein Handbuch entwickelt, welches die neuen Funktionen und Verzeichnisse aufzeigt und einordnet. Damit einhergehend wurden diverse Hilfsmittel erstellt und die entsprechenden Schulungen abgehalten.
Information Security
Unter dem Titel «Information Security» verstehen sich die Weisungen für die Informationssicherheit bei den Durchführungsstellen. Um eine einheitliche Umsetzung zu fördern, haben die Verbände der kantonalen Ausgleichskassen, die Vereinigung der Verbandsausgleichskassen und die IVSK den Verband eAHV/IV damit beauftragt, einen Branchenstandard zu entwickeln. Dieser liegt nun als Richtlinie vor, ist mit den aktuell gültigen Weisungen abgestimmt und wurde von den jeweiligen Verbänden freigegeben.
Rechnungskontrolle
Es ist weiterhin ein grosses Anliegen der IV-Stellen, die elektronischen Rechnungen zu fördern und Papierrechnungen auf ein Minimum zu reduzieren. Von den jährlich rund 2,1 Millionen Rechnungen, welche die IV-Stellen von Leistungserbringern und Versicherten erhalten, wurden im Dezember 2023 über 85 % elektronisch eingereicht. Dies ist ein grosser Fortschritt – vor fünf Jahren lag der Anteil noch deutlich unter 50 %. Auch die Automatisierung der Zahlungen von Rechnungen soll verbessert werden. Um die Rechnungszahlung zu automatisieren, werden zusammen mit der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) Regeln erstellt. Drei dieser Regeln konnten in einem Pilotversuch bereits bei mehreren IV-Stellen implementiert werden, und die Auswertung zeigt ein positives und sehr erfreuliches Resultat.
DTI-Strategie
Mit der Strategie zur Digitalen Transformation und Innovation (DTI) soll die Entwicklung von sicheren und modernen digitalen Dienstleistungen in der ersten Säule geschaffen und die Finanzierung transparent dargelegt werden. Die Durchführungsstellen wurden im September darüber informiert, dass die DTI-Strategie vom BSV verabschiedet wurde und für sämtliche IT-Systeme der IV verbindlich ist. Die IVSK betrachtet die Entwicklung zur digitalen Transformation der ersten Säule mit Besorgnis. Um weiterhin einen verlässlichen «Service Public» zu garantieren, ist es für die Durchführungsstellen zentral, ihre IT weiterhin aktiv gestalten zu können. Zusammen mit dem BSV wurden daher Schritte eingeleitet, wie hier ein gemeinsames Verständnis und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit erreicht werden können.
Lisa Bernasconi, Ressortleiterin, AG
Olivier Barraud (VD), Urs Besmer (AR), Andreas Dummermuth (SZ), Cajus Läubli (OW), bis 30.11.2023 Rolf Schürmann, ab 01.12.2023 Katharina Büeler (BS), Natalia Weideli Bacci (GE)
Ressort Rahmenbedingungen
Die Jahresrechnung 2023 wurde am 25. April 2024 durch die Mitgliederversammlung genehmigt.