Bericht der Geschäftsführerin
Das Gleiche gilt für die Sitzungen des Vorstands und die Mitgliederversammlungen. Obwohl die intensiven Arbeiten zur Umsetzung der Weiterentwicklung der IV im Jahr 2021 abgeschlossen wurden, waren deren Auswirkungen auch im Jahr 2022 spürbar. So mussten etliche Kreisschreiben unterjährig angepasst werden. Die IVSK wurde jeweils konsultiert und um ihre Stellungnahme gebeten. Davon betroffen waren vor allem die Ressorts Integration und Leistungen für Versicherte. Auch mit Fragen aus der Praxis, die sich aufgrund der neuen Gesetzesbestimmungen ergaben, haben sich die Ressorts auseinandergesetzt.
Beschäftigt hat uns auch die Neugestaltung unseres Webauftritts. Eine der grössten Änderungen ist ebendieser Jahresbericht, den Sie ab jetzt in digitaler Form lesen. Und die Digitalisierung ist sogleich auch ein Schwerpunktthema, über das Sie hier mehr erfahren. Mit einer kleinen Bildstrecke erhalten Sie auch einen Eindruck unseres ersten Jahresevents. Dieser richtet sich neu vor allem an unsere Mitglieder und die Mitarbeitenden der IV-Stellen.
Änderungen
Ende Herbst durften wir unserem Präsidenten zur Wahl als neuer Vizedirektor und Leiter des Geschäftsfelds IV beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) gratulieren. Für den Verband bedeutete dies, dass das Präsidium neu zu besetzen war. Mit der Wahl von Martin Schilt hat die IVSK seit dem 1. Dezember 2022 einen neuen Präsidenten. Durch die gleichzeitige Wahl von Lisa Bernasconi, IV-Stellen-Leiterin Aargau, und die im April bereits erfolgte Wahl von Nicolas Robert, IV-Stellen-Leiter Freiburg, ist der Vorstand vollständig besetzt.
Dank
Auch dieses Jahr bedanke ich mich ganz herzlich bei unseren Mitgliedern – und ganz besonders bei den Vorstandsmitgliedern – für die überaus angenehme Zusammenarbeit. Auf der Geschäftsstelle steht mir mit Judith Müller eine unentbehrliche Stütze zur Seite. Mein grosser Dank gilt auch ihr. Ohne ihren flexiblen und engagierten Einsatz wäre meine Arbeit ungleich schwerer.
Astrid Jakob
Geschäftsführerin
Digitalisierung – das Rückgrat einer effizienten, verlässlichen Durchführung
Jahresanlass 2022 in Bad Horn
Impressionen
Weiterentwicklung der IV: Medizinische Gutachten
Ausgehend von wiederholten Kritiken an den Verfahrensabläufen und der Qualität sowie angesichts der Bedeutung der medizinischen Gutachten hat die Weiterentwicklung der IV insbesondere auch Neuerungen für die Begutachtungen mit sich gebracht. So müssen sich bei der Vergabe von monodisziplinären Gutachtensaufträgen die IV-Stellen und die versicherte Person wenn immer möglich einvernehmlich auf einen Gutachter einigen. Weiter sind die Gespräche zwischen Gutachtern und versicherten Personen mit einer Tonaufnahme zu erfassen, ausser die versicherte Person verzichtet darauf. Die Tonaufnahmen sind zu den Akten zu nehmen und können im Verfahren angehört werden. Aus Gründen der Transparenz werden die IV-Stellen ab 2023 Angaben über die beauftragten Gutachter/-innen, die Anzahl der getätigten Gutachten, die Vergütungen, die attestierten Arbeitsunfähigkeiten sowie über die Verwendung der Ergebnisse der Gutachten in Gerichtsentscheiden publizieren. Neu erfolgt auch die Vergabe der bidisziplinären Gutachten nach dem Zufallsprinzip. Zudem wurde eine unabhängige, ausserparlamentarische «Eidgenössische Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung» eingesetzt.
Erste Erfahrungen zeigen, dass sich aufgrund der Einführung von Tonaufnahmen Gutachter zurückgezogen haben und daher als Gutachter für die IV nicht mehr zur Verfügung stehen. Ebenfalls geht die IVSK davon aus, dass grundsätzlich längere Verfahrensdauern zu erwarten sind. In verschiedenen Fachbereichen besteht aktuell ein erheblicher Mangel an Gutachtenden. Die IV-Stellen haben bereits festgestellt, dass der administrative Aufwand bei der Abwicklung der Gutachtensverfahren zugenommen hat. Auch die neu geregelte Qualitätsbeurteilung mittels standardisiertem Prüffragebogen wird zusätzliche Ressourcen notwendig machen.
Insgesamt ist aufgrund der Erfahrungen im ersten Jahr der Weiterentwicklung IV zu befürchten, dass sich die Verfahrensdauern in Rentenverfahren verlängern dürften. Die IVSK wird daher die Auswirkungen der neuen Vorgaben kritisch prüfen und die Auswirkungen, insbesondere auf die Verfahrensdauern, sorgsam beobachten.
Rolf Born
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die IV
Umsetzung IV-Weiterentwicklung
Auch wenn die IVSK als Verband nicht direkt von der operativen Umsetzung betroffen ist, so war diese Gesetzesrevision auch für die IVSK eine Herkulesaufgabe. Um eine einheitliche Umsetzung des IVG als Bundesgesetz sicherzustellen, war die Koordination der verschiedenen eingesetzten Arbeitsgruppen von grosser Bedeutung. Der Verband hat innerhalb kurzer Frist alle vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) erlassenen Weisungen respektive Kreisschreiben überprüft und die Änderungen allen Mitgliedern zur Verfügung gestellt. Auch dank dieser grossen Unterstützung konnten die Mitglieder der IVSK, sprich die IV-Stellen, den Vollzug gemäss den neuen Regelungen sicherstellen.
Der rege Austausch und die gute Kommunikation innerhalb des Verbands haben schon kurz nach Einführung aller Neuerungen zu ersten Erkenntnissen geführt, was allenfalls im Vollzug noch zu verbessern ist. So wurde zum Beispiel bemerkt, dass für Jugendliche in einer erstmaligen Berufsausbildung bei der Taggeldentschädigung Verbesserungen notwendig waren. Dank dieser und anderen konkreten Rückmeldungen ans BSV konnten innerhalb kurzer Zeit die Weisungen bereits angepasst und optimiert werden.
Für ein umfassendes Fazit der IV-Weiterentwicklung ist es sicherlich noch zu früh. Es zeigt sich aber, dass seit Mitte Jahr die Neuerungen greifen und sowohl die Anzahl der Anmeldungen als auch der Leistungen zunehmen. Um in Zukunft noch bessere und fundierte Aussagen tätigen zu können, werden seit Einführung der IV-Weiterentwicklung viele zusätzliche Daten erhoben. Damit sollen bessere Rückschlüsse auf die Leistungen und Kosten der Invalidenversicherung gezogen werden können. Damit einher geht aber auch ein grösserer administrativer Aufwand. Insbesondere in der beruflichen Eingliederung ist einer der Erfolgsfaktoren ein genügend grosser Handlungsspielraum mit wenig Weisungen. Daher wird sich die IVSK auch in Zukunft für eine möglichst unbürokratische Durchführung einsetzen.
Patrick Scheiwiller
Wirkungsvolle Durchführung – was braucht es?
Aus den Ressorts 2022
Ressort ICT
Weiterentwicklung IV – technische Umsetzung
Die technische Umsetzung der neuen Gesetzesbestimmungen verlief grundsätzlich zufriedenstellend. Zeitlich war es eine grosse Herausforderung. Die Tonaufnahme-App funktioniert gut und wird von den Gutachtern genutzt. Seit Februar 2022 werden auch die bidisziplinären Gutachten im Zufallsprinzip auf der SuisseMED@P-Plattform vergeben.
Fachapplikation Sumex
Werden Medikamente in Rechnung gestellt, soll die Zahlung automatisiert in der Fachapplikation Sumex ausgelöst werden. Die Funktionsfähigkeit dieser Automatisierung wird zurzeit überprüft. Fällt das Prüfergebnis positiv aus, kann die Effizienz erhöht werden. Damit die Mitarbeitenden der IV-Stellen über allfällige Störungen in der Fachapplikation Bescheid wissen, wird eine Zusammenarbeitsvereinbarung (service level agreement) mit der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) abgeschlossen.
Martin Schilt, Ressortleiter, ZH
ab 1. Dezember 2022: Lisa Bernasconi, AG
Olivier Barraud, VD / Reto Baumgartner, BL / Andreas Dummermuth, SZ / Cajus Läubli, OW / Rolf Schürmann, BS / Natalia Weideli Bacci, GE
Ressort Interne Dienstleistungen
DRG-Rechnungskontrolle
Um die von den Spitälern gestellten Rechnungen auf deren Korrektheit zu überprüfen, findet eine Rechnungskontrolle statt. Diese sogenannte DRG-Rechnungskontrolle wird durch zwei Unternehmen gemacht. Die IV-Stellen können wählen, mit welchem Unternehmen sie zusammenarbeiten. Für eine substanzielle statistische Aussage, ob die Rechnungskontrolle erfolgreich ist, ist die Zeitspanne seit Anwendung der Rechnungskontrolle noch zu kurz. Auch zum Kosten-Nutzen-Verhältnis kann noch keine prägnante Auskunft gegeben werden. Durch die Installation eines technischen Instruments soll die Auslenkung der Rechnungen weitergehend unterstützt und verbessert werden.
Neuropsychologische Gutachter
Wie bereits im letzten Jahr wurde das BSV auch dieses Jahr auf die fehlende Kapazität der neuropsychologischen Gutachter aufmerksam gemacht.
Rolf Born, Ressortleiter, LU / Reto Baumgartner, BL / Christoph Horat, UR / Monica Maestri, TI / Helen Monioudis, GL / Gabriela Wagner, TG / Jürgen Böhler, Vertreter der RAD-Leiter
Ressort Integration
Evaluation Umschulungsmassnahmen in der IV
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat 2022 eine Evaluation von Umschulungsmassnahmen in der IV durchgeführt und abgeschlossen. Erste Resultate der Ergebnisse haben Vertreter der EFK an einer Ressortsitzung präsentiert. Die sich aus der Evaluation ergebenden Empfehlungen der EFK werden in der vom BSV geleiteten gemischten Arbeitsgruppe aufgenommen und gemeinsam Lösungsansätze entwickelt. Die Veröffentlichung des Berichts der EFK ist für 2023 vorgesehen.
Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ)
Die Invalidenversicherung hatte in den letzten zwei Jahren den Vorsitz bei der IIZ. Die IVSK war durch die Leitung des Entwicklungs- und Koordinationsgremiums (EKG) in die Diskussionen eingebunden. In diesem Sinne geht ein herzliches Dankeschön an unsere Vertreterin und Vorsitzende des EKG in den letzten beiden Jahren. Eine neue IIZ Webseite wurde aufgeschaltet und es konnten einige Projekte vorangetrieben werden. So soll die Durchlässigkeit zwischen den kantonalen IIZ-Stellen, dem EKG und der nationalen IIZ-Fachstelle verbessert werden. Diese angestrebte bessere Vernetzung ist unumstritten, jedoch setzt sich die IVSK dafür ein, die Strukturen schlank zu halten und nicht zu verkomplizieren.
Thomas Pfiffner, Ressortleiter, GR / Gregory Jeannet, NE / Martin Kalbermatten, VS / Benno Muff, LU / Michael Rimle, SG / Rolf Schürmann, BS / Denise Willimann, SO
Ressort Leistungen für Versicherte
Begleitgruppe IV und Sucht
Im November hat ein Treffen zwischen diversen Suchtverbänden, dem BSV und Vertretern der IVSK stattgefunden. Unter anderem wurde über die neue bundesgerichtliche Rechtsprechung zum Umgang mit einer Suchterkrankung bei der Begutachtung von versicherten Personen diskutiert.
Neurentenquote
Die Ressortmitglieder haben einen Anstieg der Neurenten bei den IV-Stellen beobachtet und sich über die möglichen Ursachen ausgetauscht. Es liegt die Vermutung nahe, dass die bereits erwähnte geänderte Rechtsprechung zur Suchterkrankung eine Erklärung für die höhere Neurentenquote sein könnte. Eine Studie ist erforderlich, um die vielen Faktoren, welche die Rentenquote beeinflussen, objektiv zu gewichten.
Florian Steinbacher, Ressortleiter, IVSTA
ab 28. April 2022: Nicolas Robert, FR
Urs Besmer, AR / Matthias Erhardt, IVSTA / Elisabeth Hüsler, ZH / Michel Rion, JU / Andy Ryser, TG / Natalie Trepte, BS / Dieter Widmer, BE
Ressort Rahmenbedingungen
Arbeitsgruppen
Im Jahr 2022 haben sich diverse Arbeitsgruppen zu Themen wie den Gesamtzielen der IV, dem Gerichtsmonitoring und einem Reklamationsmanagement getroffen. Die Arbeitsgruppen wurden aufgrund von Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle vom BSV initiiert und geführt. Auch die vom BSV geführte Arbeitsgruppe «Finanzierung der IV-Stellen» hat dieses Jahr ihre Arbeit fortgesetzt. Unter anderem drehen sich die Diskussionen um die Umsetzung eines Prüfkonzepts und Themen zur Wirtschaftlichkeit der IV-Stellen.
Dank an Partnerverbände
Das Ressort hat wiederum zu diversen Gesetzesänderungen seine Stellungnahme abgeben können. Teilweise wurden die Stellungnahmen zusammen mit unseren Partnerverbänden, der KKAK und dem VVAK, erarbeitet. Ein herzliches Dankeschön an beide für diese unkomplizierte und angenehme Zusammenarbeit.
Patrick Scheiwiller, Ressortleiter, SG / Olivier Barraud, VD / Bruno Bischof, SH / Marco Döring, AI / Monika Dudle-Ammann, NE / Karin Fiechter-Jaeggi, SO / Romana Zimmermann, ZG
Eingliederung – Säule der wirkungsvollen Durchführung
Die Jahresrechnung 2022 wurde von der Revisionsstelle der IVSK, PricewaterhouseCoopers, geprüft. Gemäss ihrer Beurteilung entsprechen die Buchführung und die Jahresrechnung dem schweizerischen Gesetz und den Statuten.