Willkommen zu unserem Jahresbericht 2022

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Bewegung im 2022

Liebe Leserin, lieber Leser

Willkommen zu unserem Jahresbericht in neuer Form. Wir haben ihn interaktiv gestaltet, um Ihnen einen Mehrwert zu bieten. Denn Digitalisierung ist mehr als nur der Wegfall von Papier und Briefmarke. Sie bietet die Chance, isolierte Themen zu vernetzen oder administrative Prozesse zu verschlanken und zu beschleunigen. So wie etwa die Möglichkeit, Gesuche oder Rechnungen elektronisch einzureichen. Gemeinsam mit unseren IT-Pools OSIV und GILAI sowie dem Verein eAHV/IV hat die IVSK im Jahr 2022 die digitale Transformation vorangetrieben.

Nicht nur der digitale Wandel, auch die Umsetzung fachlicher Themen verlangen Flexibilität. So wurden die Vorbereitungsarbeiten zur Umsetzung der Gesetzesrevision «Weiterentwicklung der IV» zwar fristgerecht per Ende 2021 abgeschlossen, gewisse offene Fragen zeigten sich jedoch erst in der praktischen Anwendung. Zusammen mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) konnten wir unkompliziert rasch umsetzbare Lösungen finden. So zum Beispiel für junge Erwachsene für den beruflichen Start direkt nach ihrer Ausbildung. Dennoch bleibt die Umsetzung der Gesetzesrevision herausfordernd. Es fehlt zunehmend an Sachverständigen für medizinische Gutachten. Dieser Umstand führt unmittelbar dazu, dass die Abklärungen von IV-Renten länger dauern. Auch zeigt sich, dass verschiedene Ausführungsbestimmungen nicht effizient sind. 

Politisch wie medial von grossem Interesse ist nach wie vor die COVID-19-Thematik und die Auswirkungen auf Arbeitsfähigkeit. 

Am 1. Dezember 2022 übernahm unser bisheriger Präsident Florian Steinbacher beim BSV die Leitung des Geschäftsfelds IV. Während seiner Amtszeit wurde der Verband neu ausgerichtet. Im Namen der IVSK danke ich Florian Steinbacher herzlich für seine Arbeit und sein grosses Engagement.

Ich freue mich, seine Arbeit fortführen zu dürfen. Zudem bin ich überzeugt, mit ihm auch zukünftig einen wichtigen Partner zu haben, der die Bedürfnisse und Anliegen der Durchführung aus erster Hand kennt und versteht.

Unabhängig von der digitalen Transformation bleibt die berufliche Eingliederungsarbeit matchentscheidend für den nachhaltigen Erfolg der IV: Sie schafft wichtige Perspektiven für Personen, welche durch eine Krankheit oder einen Unfall in ihrer beruflichen Tätigkeit eingeschränkt sind. Als Präsident ist es mir wichtig, diese Erfolgsgeschichten auch mit Zahlen zu untermauern. Eine massgebliche Grösse, die den Erfolg der IV-Stellen sichtbar macht, ist die Zahl der versicherten Personen, die dank Unterstützung der IV in den ersten Arbeitsmarkt (wieder-)eingegliedert werden konnten. Im Jahr 2022 waren dies 21´618 Personen. Damit leistet die IV einen zentralen Beitrag an die soziale Sicherheit unserer Gesellschaft.

Darüber hinaus zahlt sich berufliche Integration auch wirtschaftlich aus. Dies hat unsere Untersuchung aufgezeigt. Die Beratungsarbeit der IV-Stellen ist und bleibt somit ein wichtiger Erfolgsfaktor – würde hier gespart, besteht das Risiko, dass die Gesamtkosten der IV erneut wieder stark ansteigen. Deshalb setzen wir als Verband weiterhin einen Fokus bei der Eingliederung. 

Einen vertieften Einblick in Aufgaben, die uns darüber hinaus beschäftigten, finden Sie unter den einzelnen Ressorts. Ich wünsche Ihnen eine kurzweilige Lektüre. Beschäftigt Sie eines dieser Themen? Dann freue ich mich über Ihr Feedback.

Martin Schilt
Präsident der IV-Stellen-Konferenz

Bericht der Geschäftsführerin

Jahresrückblick
21 Ressortsitzungen wurden im Jahr 2022 insgesamt abgehalten. Diese wurden allesamt von der Geschäftsstelle organisiert und protokolliert.

Das Gleiche gilt für die Sitzungen des Vorstands und die Mitgliederversammlungen. Obwohl die intensiven Arbeiten zur Umsetzung der Weiterentwicklung der IV im Jahr 2021 abgeschlossen wurden, waren deren Auswirkungen auch im Jahr 2022 spürbar. So mussten etliche Kreisschreiben unterjährig angepasst werden. Die IVSK wurde jeweils konsultiert und um ihre Stellungnahme gebeten. Davon betroffen waren vor allem die Ressorts Integration und Leistungen für Versicherte. Auch mit Fragen aus der Praxis, die sich aufgrund der neuen Gesetzesbestimmungen ergaben, haben sich die Ressorts auseinandergesetzt.

Beschäftigt hat uns auch die Neugestaltung unseres Webauftritts. Eine der grössten Änderungen ist ebendieser Jahresbericht, den Sie ab jetzt in digitaler Form lesen. Und die Digitalisierung ist sogleich auch ein Schwerpunktthema, über das Sie hier mehr erfahren. Mit einer kleinen Bildstrecke erhalten Sie auch einen Eindruck unseres ersten Jahresevents. Dieser richtet sich neu vor allem an unsere Mitglieder und die Mitarbeitenden der IV-Stellen.

Änderungen
Ende Herbst durften wir unserem Präsidenten zur Wahl als neuer Vizedirektor und Leiter des Geschäftsfelds IV beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) gratulieren. Für den Verband bedeutete dies, dass das Präsidium neu zu besetzen war. Mit der Wahl von Martin Schilt hat die IVSK seit dem 1. Dezember 2022 einen neuen Präsidenten. Durch die gleichzeitige Wahl von Lisa Bernasconi, IV-Stellen-Leiterin Aargau, und die im April bereits erfolgte Wahl von Nicolas Robert, IV-Stellen-Leiter Freiburg, ist der Vorstand vollständig besetzt.

Dank
Auch dieses Jahr bedanke ich mich ganz herzlich bei unseren Mitgliedern – und ganz besonders bei den Vorstandsmitgliedern – für die überaus angenehme Zusammenarbeit. Auf der Geschäftsstelle steht mir mit Judith Müller eine unentbehrliche Stütze zur Seite. Mein grosser Dank gilt auch ihr. Ohne ihren flexiblen und engagierten Einsatz wäre meine Arbeit ungleich schwerer.

Astrid Jakob
Geschäftsführerin

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Digitalisierung – das Rückgrat einer effizienten, verlässlichen Durchführung

Die 27 IV-Stellen erhalten schweizweit jährlich über 250´000 Gesuche für Leistungen. Für die Beurteilung werden oft sehr umfangreiche und sensible Informationen wie Arztberichte, Gutachten oder Unfallakten benötigt. Um diese sowohl sicher wie auch effizient zu bearbeiten, setzten die IV-Stellen bereits früh auf IT: Vor rund 25 Jahren haben sie mit ihren beiden IT-Pools GILAI und OSIV Fachsysteme entwickelt, mittels deren die Dossiers der Versicherten vollständig digital bewirtschaftet werden. 

In den letzten Jahren lag der Fokus der IT-Entwicklung auf Möglichkeiten, die es erlauben, die digitale Interaktion mit Versicherten, Partnern oder Leistungserbringern zu ermöglichen. So können zum Beispiel Leistungserbringer seit einigen Jahren ihre Rechnungen digital übermitteln. Auch wurden Möglichkeiten geschaffen, um umfangreiche und sensible Akten elektronisch an Gutachterstellen, Anwälte, Gerichte und Versicherte sicher zu übermitteln. Mit der Weiterentwicklung kamen hierbei neue Datenformate hinzu: Bei medizinischen Gutachten müssen seit 2022 Tonaufnahmen erstellt und ins Dossier des Versicherten aufgenommen werden. Um rund 10´000 Gutachten und 26´000 Tonaufnahmen effizient und sicher zu managen, braucht es verlässliche digitale Lösungen. Hier kommen Systeme zum Einsatz, welche durch den Verein eAHV/IV entwickelt wurden. Seit 2022 können Versicherte ihre Gesuche für IV-Leistungen mittels diverser E-Formulare digital übermitteln.

Diese Beispiele zeigen: Digitalisierung hat keinen Selbstzweck. Sie dient dazu, die Interaktion zwischen Versicherten, Partnern und weiteren Akteuren mit den IV-Stellen zu vereinfachen. Sie nimmt die aktuellen gesellschaftlichen und politischen Ansprüche und Erwartungen aktiv auf und orientiert sich an den Grundprinzipien der e-Government Strategie Schweiz, wie zum Beispiel «digital first»: Kunden sollen ihre Anliegen elektronisch abwickeln können, wo immer dies möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Dieser Anspruch ist klar und sehr gut nachvollziehbar. Entsprechend engagiert sich die IVSK aktiv dabei, gemeinsam mit dem BSV und den weiteren Verbänden der ersten Säule eine Strategie zur digitalen Transformation der ersten Säule zu erarbeiten. Sie soll die strategischen Handlungsfelder identifizieren und die digitale Verwaltung dort vorantreiben, wo sich die Investition am meisten auszahlt. Eine Verabschiedung der Strategie ist im Laufe des Jahres 2023 vorgesehen.

Bei allen technischen Möglichkeiten und innovativen Ideen gilt es jedoch immer, die Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Ein Beispiel dafür: Aktuell ist es nicht möglich, dass Versicherte ihre Gesuche rein elektronisch den IV-Stellen übermitteln können. Nach aktuellem Recht braucht es dafür immer noch eine physische Unterschrift. Das bedeutet, dass eine Person ihr Gesuch zwar elektronisch übermitteln kann, gleichzeitig aber die Seite mit ihrer Unterschrift per Post an die IV-Stelle schicken muss, damit diese das Anliegen bearbeiten kann. Das ist umständlich und für viele Versicherte unverständlich. Hier braucht es rasch entsprechende Anpassungen. Die IVSK setzt sich aktiv dafür ein, solche Prozesse zu vereinfachen.

Martin Schilt

Jahresanlass 2022 in Bad Horn

Jahresanlass 2022 in Bad Horn
Am 15. September 2022 trafen sich die Mitglieder der IVSK und geladene Gäste an ihrem Jahresanlass zum Thema: New Work – alles Arbeit oder was?

Impressionen

Weiterentwicklung der IV: Medizinische Gutachten

Medizinische Gutachten
In komplexen Fällen sind die IV-Stellen zur Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen auf medizinische Gutachten angewiesen.

Ausgehend von wiederholten Kritiken an den Verfahrensabläufen und der Qualität sowie angesichts der Bedeutung der medizinischen Gutachten hat die Weiterentwicklung der IV insbesondere auch Neuerungen für die Begutachtungen mit sich gebracht. So müssen sich bei der Vergabe von monodisziplinären Gutachtensaufträgen die IV-Stellen und die versicherte Person wenn immer möglich einvernehmlich auf einen Gutachter einigen. Weiter sind die Gespräche zwischen Gutachtern und versicherten Personen mit einer Tonaufnahme zu erfassen, ausser die versicherte Person verzichtet darauf. Die Tonaufnahmen sind zu den Akten zu nehmen und können im Verfahren angehört werden. Aus Gründen der Transparenz werden die IV-Stellen ab 2023 Angaben über die beauftragten Gutachter/-innen, die Anzahl der getätigten Gutachten, die Vergütungen, die attestierten Arbeitsunfähigkeiten sowie über die Verwendung der Ergebnisse der Gutachten in Gerichtsentscheiden publizieren. Neu erfolgt auch die Vergabe der bidisziplinären Gutachten nach dem Zufallsprinzip. Zudem wurde eine unabhängige, ausserparlamentarische «Eidgenössische Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung» eingesetzt.

Erste Erfahrungen zeigen, dass sich aufgrund der Einführung von Tonaufnahmen Gutachter zurückgezogen haben und daher als Gutachter für die IV nicht mehr zur Verfügung stehen. Ebenfalls geht die IVSK davon aus, dass grundsätzlich längere Verfahrensdauern zu erwarten sind. In verschiedenen Fachbereichen besteht aktuell ein erheblicher Mangel an Gutachtenden. Die IV-Stellen haben bereits festgestellt, dass der administrative Aufwand bei der Abwicklung der Gutachtensverfahren zugenommen hat. Auch die neu geregelte Qualitätsbeurteilung mittels standardisiertem Prüffragebogen wird zusätzliche Ressourcen notwendig machen.

Insgesamt ist aufgrund der Erfahrungen im ersten Jahr der Weiterentwicklung IV zu befürchten, dass sich die Verfahrensdauern in Rentenverfahren verlängern dürften. Die IVSK wird daher die Auswirkungen der neuen Vorgaben kritisch prüfen und die Auswirkungen, insbesondere auf die Verfahrensdauern, sorgsam beobachten.

Rolf Born

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Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die IV

Die möglichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Invalidenversicherung beschäftigten auch im Berichtsjahr Fachexperten, Medien und Politik. Nachdem zu Beginn der Pandemie einige IV-Stellen auf unterschiedliche Art und Weise begonnen hatten, versicherte Personen mit einem Bezug zur COVID-19-Pandemie statistisch zu erfassen, hat die IVSK im Frühling 2021 ein gesamtschweizerisches Monitoring eingeführt, das seither von allen IV-Stellen flächendeckend angewendet wird. Es liegen nun also Daten der Jahre 2021 und 2022 vor und die IVSK hat mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) vereinbart, das Monitoring im Jahr 2023 weiterzuführen.

Vereinbarung IVSK / BSV über ein nationales COVID-19-Monitoring
Die IVSK hat Anfang 2021 mit dem BSV vereinbart, ein einfaches und zweckmässiges COVID-19-Monitoring aufzubauen. Dieses COVID-19-Monitoring soll mit Daten von allen IV-Stellen gespiesen werden. Die Idee: Die IV-Stellen erfassen versicherte Personen mit direkten gesundheitlichen Langzeitfolgen nach einer COVID-19-Erkrankung und melden diese monatlich in anonymisierter Form der IVSK-Geschäftsstelle. Dort werden die Daten der Kantone konsolidiert und ebenfalls im Monatsrhythmus dem BSV gemeldet. Auf eine Erfassung der indirekten Folgen der COVID-19-Pandemie sollte dabei aufgrund der entsprechenden Komplexität verzichtet werden. Hierfür müssten andere Methoden gewählt werden (z.B. Forschungsprogramme). Das entwickelte COVID-19-Monitoring war vorerst auf das Kalenderjahr 2021 ausgerichtet und ging somit von einer Erfassungsperiode von einem Jahr aus. Bereits Ende 2021 wurde allerdings klar, dass die Erfassung im 2022 auf diese Weise fortgesetzt würde.

Ziel des COVID-19-Monitorings
Durch die Erfassung von versicherten Personen mit direkten gesundheitlichen Langzeitfolgen nach einer COVID-19-Erkrankung soll auf nationaler Ebene eine grobe Einschätzung zu den direkten Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Invalidenversicherungen abgeleitet werden können. Die Methode zur Erfassung ist einfach und pragmatisch ausgestaltet. Sie muss für die IV-Stellen mit geringem Aufwand auf Stufe Sachbearbeitung umsetzbar sein. Es besteht kein wissenschaftlicher Qualitätsanspruch an dieses Monitoring. Es gilt zudem zu vermeiden, dass die Ressourcen der Regionalen Ärztlichen Dienste (RAD) für die Umsetzung des COVID-19-Monitorings beansprucht werden müssen. Entsprechende Anfragen aus der IV-Stelle an den RAD erfolgen daher nur in seltenen Ausnahmefällen. Es ist kein Ziel des COVID-19-Monitorings, auch die indirekten Folgen der Pandemie (z.B. eine allgemeine Zunahme psychiatrischer Störungen) und die Folgen der Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie abzubilden.

Welche versicherten Personen werden erfasst?
Erfasst werden nicht nur sogenannte «Long-Covid-Patienten» im engeren Sinn, denn bei der Einführung des Monitorings lagen noch keine klaren medizinischen Definitionen für den Begriff «Long-Covid» beziehungsweise «Post-Covid» vor. Daher werden alle versicherten Personen jeden Alters erfasst, die sich in einem Prozess der Beruflichen Massnahmen oder im Rentenprüfprozess (BM/Renten-Prozess) befanden, die nach Angabe der behandelnden Ärzte/Ärztinnen unter direkten gesundheitlichen Langzeitfolgen mit wesentlichen Funktionseinschränkungen nach einer durchgestandenen COVID-19-Erkrankung leiden.

Nicht abschliessende Beispiele der Funktionseinschränkungen:

  • anhaltende Atembeschwerden (Belastungsluftnot, Kurzatmigkeit, Husten)
  • anhaltende Erschöpfung, Müdigkeit, verminderte Leistungsfähigkeit (Long-Covid, Chronic Fatigue)
  • anhaltende Störungen der Konzentration oder der Merkfähigkeit
  • anhaltende Muskelschwächen
  • anhaltende Störungen des Geruchs- und Geschmacksinns
  • anhaltende Depression nach akuter COVID-19-Erkrankung
  • anhaltende Herzrhythmusstörungen

Erfasst werden also versicherte Personen, die an wesentlichen Funktionseinschränkungen als Folge von somatischen und psychischen Symptomen leiden, die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit entweder direkt durch eine COVID-19-Erkrankung ausgelöst wurden oder deren Verlauf durch eine COVID-19-Erkrankung massgeblich negativ beeinflusst wurde. Es werden auch versicherte Personen erfasst, die im Rahmen des ordentlichen Verfahrens als COVID-19-Betroffene im oben beschriebenen Sinne erkannt wurden. Es werden hingegen keine speziellen, zusätzlichen medizinischen Abklärungen vorgenommen, um beispielsweise bei unklaren Fällen mehr Informationen einzuholen.

Welche versicherten Personen werden NICHT erfasst?
Nicht erfasst werden versicherte Personen, die unter indirekten gesundheitlichen oder sozialen Folgen der COVID-19-Pandemie und der Massnahmen zu deren Eindämmung leiden.

So zum Beispiel (nicht abschliessend):

  • Verschlechterung des Gesundheitszustandes infolge Verschiebung von chirurgischen Eingriffen und von onkologischen Therapien sowie Verschiebung, Abbruch oder Unterbruch von stationären und teilstationären psychiatrischen Behandlungen etc.
  • Entwicklung einer psychischen Erkrankung, bspw. einer Angststörung, ohne je COVID-19-positiv gewesen zu sein, psychische Erkrankung aufgrund der sozialen Isolation, Homeschooling etc.
  • Verschlechterung des Gesundheitszustandes aufgrund des Aussetzens von Eingliederungsmassnahmen
  • Arbeitsplatzverlust im Lockdown

Nicht erfasst werden zudem versicherte Personen, die ihre Beschwerden subjektiv als Folge einer COVID-Erkrankung interpretieren, bei denen die behandelnden Ärzte einen entsprechenden Zusammenhang aber nicht bestätigen oder verneinen oder für unwahrscheinlich erachten (z.B. Tumorerkrankung, Entwicklung einer Psychose Monate nach einer COVID-Erkrankung).

Erkenntnisse aus dem COVID-19-Monitoring
Auf nationaler Ebene wurden im Kalenderjahr 2022 1904 versicherte Personen mit direkten gesundheitlichen Langzeitfolgen mit wesentlichen Funktionseinschränkungen nach einer durchgestandenen COVID-19-Erkrankung gezählt, was in der Grössenordnung des Vorjahres lag, als es 1764 waren. Betrachtet man die erfassten Fälle genauer, so fällt auf, dass 2022 (wie bereits im Vorjahr) noch signifikanter mehr Frauen als Männer betroffen und dass die Altersgruppen der 46- bis 55- sowie der 56- bis 65-Jährigen in beiden Kalenderjahren stark vertreten sind.

grafik covid - de

Diese rund 1900 versicherten Personen im Jahr 2022 beziehungsweise die rund 1800 im Jahr 2021 entsprechen gut 2% aller IV-Anmeldungen in einem Jahr. Die IV-Stellen hatten daher keine Kapazitätsprobleme und ein kritischer Anstieg von IV-Leistungen mit Blick auf das Gesamtsystem ist nicht zu erwarten.

Trotzdem wurde Anfang 2022 einmalig eine Auswertung über die im Kalenderjahr 2021 zugesprochenen IV-Leistungen für die im COVID-19-Monitoring erfassten Personen erstellt.

Die Analyse zeigt Folgendes:

  • Im COVID-19-Monitoring erfasste Anmeldungen (Personen) 2021: 1764
  • Anzahl Personen, denen bis 31.12.2021 eine IV-Leistung zugesprochen wurde: 683 (38%)
  • Anzahl Personen, denen bis 31.12.2021 keine IV-Leistung zugesprochen wurde: 1081 (62%)
  • Total zugesprochene Leistungen (einer Person können mehrere Leistungen zugesprochen werden): 916
  • Davon Eingliederungsmassnahmen: Abklärungsmassnahmen, Arbeitsvermittlung, Berufsberatung, erstmalige berufliche Ausbildung, Integrationsmassnahmen, Frühintervention, Umschulung, andere: 765 (84%)
  • Davon Rente (entspricht Anzahl Personen): 59 (6%)
  • Davon andere Leistungen: Hilflosenentschädigung, Hilfsmittel, medizinische Massnahmen, andere: 92 (10%)

Auf eine weitere Leistungsanalyse dieser Art für das Jahr 2022 wurde verzichtet, da die Datengrundlage für eine zuverlässige Aussage nicht ausreichend ist. Stattdessen hat das BSV ein Forschungsprojekt in Auftrag gegeben, welches der Frage der Auswirkungen auf die IV fundierter und mit wissenschaftlicher Methodik nachgehen wird.

Insgesamt kann festgehalten werden, dass es nach wie vor zu früh ist, um abschätzen zu können, was die konkreten finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Invalidenversicherung sein werden. Die IVSK hofft, dass die erwähnte BSV-Studie etwas mehr Licht ins Dunkel bringen wird. Die bisherigen Daten lassen zwar eher darauf hoffen, dass die Auswirkungen weniger stark ausfallen werden als zum Teil befürchtet. Allerdings rechnet die IVSK in den nächsten Monaten mit weiteren Anmeldungen, die in direkter Verbindung mit einer COVID-19-Erkrankung stehen, weshalb die Thematik weiterhin aufmerksam beobachtet wird.

Umsetzung IV-Weiterentwicklung

Das Jahr 2022 stand für die IV-Stellen und den Verband ganz im Zeichen der Umsetzung der neuen gesetzlichen Grundlagen und Weisungen infolge der IV-Weiterentwicklung, welche per 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist.

Auch wenn die IVSK als Verband nicht direkt von der operativen Umsetzung betroffen ist, so war diese Gesetzesrevision auch für die IVSK eine Herkulesaufgabe. Um eine einheitliche Umsetzung des IVG als Bundesgesetz sicherzustellen, war die Koordination der verschiedenen eingesetzten Arbeitsgruppen von grosser Bedeutung. Der Verband hat innerhalb kurzer Frist alle vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) erlassenen Weisungen respektive Kreisschreiben überprüft und die Änderungen allen Mitgliedern zur Verfügung gestellt. Auch dank dieser grossen Unterstützung konnten die Mitglieder der IVSK, sprich die IV-Stellen, den Vollzug gemäss den neuen Regelungen sicherstellen.

Der rege Austausch und die gute Kommunikation innerhalb des Verbands haben schon kurz nach Einführung aller Neuerungen zu ersten Erkenntnissen geführt, was allenfalls im Vollzug noch zu verbessern ist. So wurde zum Beispiel bemerkt, dass für Jugendliche in einer erstmaligen Berufsausbildung bei der Taggeldentschädigung Verbesserungen notwendig waren. Dank dieser und anderen konkreten Rückmeldungen ans BSV konnten innerhalb kurzer Zeit die Weisungen bereits angepasst und optimiert werden.

Für ein umfassendes Fazit der IV-Weiterentwicklung ist es sicherlich noch zu früh. Es zeigt sich aber, dass seit Mitte Jahr die Neuerungen greifen und sowohl die Anzahl der Anmeldungen als auch der Leistungen zunehmen. Um in Zukunft noch bessere und fundierte Aussagen tätigen zu können, werden seit Einführung der IV-Weiterentwicklung viele zusätzliche Daten erhoben. Damit sollen bessere Rückschlüsse auf die Leistungen und Kosten der Invalidenversicherung gezogen werden können. Damit einher geht aber auch ein grösserer administrativer Aufwand. Insbesondere in der beruflichen Eingliederung ist einer der Erfolgsfaktoren ein genügend grosser Handlungsspielraum mit wenig Weisungen. Daher wird sich die IVSK auch in Zukunft für eine möglichst unbürokratische Durchführung einsetzen.  

Patrick Scheiwiller

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Wirkungsvolle Durchführung – was braucht es?

Im April 2022 wurden die Projektarbeiten zur Umsetzung der Gesetzesrevision «Weiterentwicklung IV» unter der Leitung des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) offiziell abgeschlossen. Tatsächlich hat die Weiterentwicklung IV die IV-Stellen und den Verband das gesamte restliche Jahr stark weiter beschäftigt. Denn viele offene Fragen zeigten sich erst in der praktischen Anwendung. Dank der engagierten Arbeit vieler Mitarbeitenden aus unterschiedlichen IV-Stellen konnten zusammen in gemischten Arbeitsgruppen gemeinsam mit dem BSV pragmatische Lösungen gefunden und umgesetzt werden. Ein grosser Dank geht an all diejenigen, die hier tatkräftig mitgewirkt haben.

Die etablierten Koordinationsgefässe mit der Aufsicht wurden genutzt, um sich gegenseitig über aktuelle Entwicklungen im operativen Geschäft sowie politischen Anfragen zu informieren. Dabei waren das Thema COVID-19 und ein erster Erfahrungsaustausch aus der Weiterentwicklung IV regelmässig auf der Agenda.

Mit der Gesetzesrevision «Weiterentwicklung der IV» wurden auch Grundsätze der Finanzierung der IV-Stellen überarbeitet. Seit 2022 verfügen die IV-Stellen neu über ein Globalbudget sowie über die Möglichkeit, für bestimmte technische Projekte gesondert Investitionen zu beantragen. Weil die IV-Stellen mit der Gesetzesrevision zusätzliche Aufgaben erhalten haben, wurden ihre plafonierten Mittel einmalig angehoben.

Diese Neuerungen geben den IV-Stellen mehr Flexibilität bei ihrer finanziellen Planung. Das strukturelle Problem bleibt hingegen noch ungelöst: Einen grossen Teil des personellen Aufwands der IV-Stelle machen die persönlichen Beratungen der Versicherten und die Rentenabklärungen aus. Diese Tätigkeiten erfolgen individuell abgestimmt auf die Person und ihre aktuelle Situation. Beratungsarbeit ist stark personengebunden. Sie lässt sich kaum durch IT-Unterstützung oder Prozessanpassungen effizienter gestalten. Entsprechend hängt ein grosser Teil des Durchführungsaufwands der IV-Stellen von der Menge der Gesuche ab, die bei ihnen eingeht. Diese sind in den letzten zehn Jahren um rund 50% gestiegen. Steigt die Zahl der Gesuche wie bis anhin weiter an, ist es lediglich eine Frage der Zeit, bis die zusätzlichen Mittel nicht mehr ausreichen, welche die IV-Stellen im Rahmen der Gesetzesrevision erhalten haben. Die IVSK hat im Jahr 2016 einen Vorschlag erarbeitet, welcher den Ressourcenbedarf objektiv berücksichtigt.

Aus Sicht des Verbands ist klar: Eine Verzichtsplanung respektive ein Leistungsabbau bei der Eingliederung wäre weder im Sinne der Weiterentwicklung der IV noch wirtschaftlich. Dies hat die Untersuchung deutlich gezeigt, welche die IVSK vor einigen Jahren durchgeführt hat.

Martin Schilt

Aus den Ressorts 2022

Erfahren Sie hier mehr über die einzelnen Ressorts.

Ressort ICT

Weiterentwicklung IV – technische Umsetzung
Die technische Umsetzung der neuen Gesetzesbestimmungen verlief grundsätzlich zufriedenstellend. Zeitlich war es eine grosse Herausforderung. Die Tonaufnahme-App funktioniert gut und wird von den Gutachtern genutzt. Seit Februar 2022 werden auch die bidisziplinären Gutachten im Zufallsprinzip auf der SuisseMED@P-Plattform vergeben.

Fachapplikation Sumex
Werden Medikamente in Rechnung gestellt, soll die Zahlung automatisiert in der Fachapplikation Sumex ausgelöst werden. Die Funktionsfähigkeit dieser Automatisierung wird zurzeit überprüft. Fällt das Prüfergebnis positiv aus, kann die Effizienz erhöht werden. Damit die Mitarbeitenden der IV-Stellen über allfällige Störungen in der Fachapplikation Bescheid wissen, wird eine Zusammenarbeitsvereinbarung (service level agreement) mit der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) abgeschlossen.

Martin Schilt, Ressortleiter, ZH
ab 1. Dezember 2022: Lisa Bernasconi, AG
Olivier Barraud, VD / Reto Baumgartner, BL / Andreas Dummermuth, SZ / Cajus Läubli, OW / Rolf Schürmann, BS / Natalia Weideli Bacci, GE


Ressort Interne Dienstleistungen

DRG-Rechnungskontrolle
Um die von den Spitälern gestellten Rechnungen auf deren Korrektheit zu überprüfen, findet eine Rechnungskontrolle statt. Diese sogenannte DRG-Rechnungskontrolle wird durch zwei Unternehmen gemacht. Die IV-Stellen können wählen, mit welchem Unternehmen sie zusammenarbeiten. Für eine substanzielle statistische Aussage, ob die Rechnungskontrolle erfolgreich ist, ist die Zeitspanne seit Anwendung der Rechnungskontrolle noch zu kurz. Auch zum Kosten-Nutzen-Verhältnis kann noch keine prägnante Auskunft gegeben werden. Durch die Installation eines technischen Instruments soll die Auslenkung der Rechnungen weitergehend unterstützt und verbessert werden.

Neuropsychologische Gutachter
Wie bereits im letzten Jahr wurde das BSV auch dieses Jahr auf die fehlende Kapazität der neuropsychologischen Gutachter aufmerksam gemacht.

Rolf Born, Ressortleiter, LU / Reto Baumgartner, BL / Christoph Horat, UR / Monica Maestri, TI / Helen Monioudis, GL / Gabriela Wagner, TG / Jürgen Böhler, Vertreter der RAD-Leiter


Ressort Integration

Evaluation Umschulungsmassnahmen in der IV
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat 2022 eine Evaluation von Umschulungsmassnahmen in der IV durchgeführt und abgeschlossen. Erste Resultate der Ergebnisse haben Vertreter der EFK an einer Ressortsitzung präsentiert. Die sich aus der Evaluation ergebenden Empfehlungen der EFK werden in der vom BSV geleiteten gemischten Arbeitsgruppe aufgenommen und gemeinsam Lösungsansätze entwickelt. Die Veröffentlichung des Berichts der EFK ist für 2023 vorgesehen.

Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ)
Die Invalidenversicherung hatte in den letzten zwei Jahren den Vorsitz bei der IIZ. Die IVSK war durch die Leitung des Entwicklungs- und Koordinationsgremiums (EKG) in die Diskussionen eingebunden. In diesem Sinne geht ein herzliches Dankeschön an unsere Vertreterin und Vorsitzende des EKG in den letzten beiden Jahren. Eine neue IIZ Webseite wurde aufgeschaltet und es konnten einige Projekte vorangetrieben werden. So soll die Durchlässigkeit zwischen den kantonalen IIZ-Stellen, dem EKG und der nationalen IIZ-Fachstelle verbessert werden. Diese angestrebte bessere Vernetzung ist unumstritten, jedoch setzt sich die IVSK dafür ein, die Strukturen schlank zu halten und nicht zu verkomplizieren.

Thomas Pfiffner, Ressortleiter, GR / Gregory Jeannet, NE / Martin Kalbermatten, VS / Benno Muff, LU / Michael Rimle, SG / Rolf Schürmann, BS / Denise Willimann, SO


Ressort Leistungen für Versicherte

Begleitgruppe IV und Sucht
Im November hat ein Treffen zwischen diversen Suchtverbänden, dem BSV und Vertretern der IVSK stattgefunden. Unter anderem wurde über die neue bundesgerichtliche Rechtsprechung zum Umgang mit einer Suchterkrankung bei der Begutachtung von versicherten Personen diskutiert.

Neurentenquote
Die Ressortmitglieder haben einen Anstieg der Neurenten bei den IV-Stellen beobachtet und sich über die möglichen Ursachen ausgetauscht. Es liegt die Vermutung nahe, dass die bereits erwähnte geänderte Rechtsprechung zur Suchterkrankung eine Erklärung für die höhere Neurentenquote sein könnte. Eine Studie ist erforderlich, um die vielen Faktoren, welche die Rentenquote beeinflussen, objektiv zu gewichten.

Florian Steinbacher, Ressortleiter, IVSTA
ab 28. April 2022: Nicolas Robert, FR
Urs Besmer, AR / Matthias Erhardt, IVSTA / Elisabeth Hüsler, ZH / Michel Rion, JU / Andy Ryser, TG / Natalie Trepte, BS / Dieter Widmer, BE


Ressort Rahmenbedingungen

Arbeitsgruppen
Im Jahr 2022 haben sich diverse Arbeitsgruppen zu Themen wie den Gesamtzielen der IV, dem Gerichtsmonitoring und einem Reklamationsmanagement getroffen. Die Arbeitsgruppen wurden aufgrund von Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle vom BSV initiiert und geführt. Auch die vom BSV geführte Arbeitsgruppe «Finanzierung der IV-Stellen» hat dieses Jahr ihre Arbeit fortgesetzt. Unter anderem drehen sich die Diskussionen um die Umsetzung eines Prüfkonzepts und Themen zur Wirtschaftlichkeit der IV-Stellen.

Dank an Partnerverbände
Das Ressort hat wiederum zu diversen Gesetzesänderungen seine Stellungnahme abgeben können. Teilweise wurden die Stellungnahmen zusammen mit unseren Partnerverbänden, der KKAK und dem VVAK, erarbeitet. Ein herzliches Dankeschön an beide für diese unkomplizierte und angenehme Zusammenarbeit.

Patrick Scheiwiller, Ressortleiter, SG / Olivier Barraud, VD / Bruno Bischof, SH / Marco Döring, AI / Monika Dudle-Ammann, NE / Karin Fiechter-Jaeggi, SO / Romana Zimmermann, ZG

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Eingliederung – Säule der wirkungsvollen Durchführung

Die IVSK versteht unter Eingliederungserfolg die optimale Ausschöpfung des individuellen Eingliederungspotenzials der versicherten Personen. Gemessen wird der Eingliederungserfolg unter anderem an der Anzahl der schweizweit erfolgten Arbeitsvermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt. Diese Zahl hat sich mit 21´618 auf hohem Niveau eingependelt.

grafik eingliederung - de

 

Medizinische Gründe als Hauptursache, weshalb Eingliederung nicht gelingt
Bei 15'783 Personen war eine Eingliederung nicht möglich. Sie machen rund 38 % aller Abschlüsse aus. Betrachtet man die Gründe dafür genauer, zeigt sich folgendes Bild (siehe Grafik 2):

Jahresrechnung

Verwaltungsaufwand
CHF 720´040.26

Verwaltungsertrag
CHF 693´999.85

Jahresverlust
CHF 26´040.41

Bilanz

Aktiven
CHF 436´985.75

Passiven
CHF 436´985.76

Jahresverlust
CHF 26´040.41

Die Jahresrechnung 2022 wurde von der Revisionsstelle der IVSK, PricewaterhouseCoopers, geprüft. Gemäss ihrer Beurteilung entsprechen die Buchführung und die Jahresrechnung dem schweizerischen Gesetz und den Statuten.

Impressum

Herausgeberin
IV-Stellen-Konferenz

Redaktion
IV-Stellen-Konferenz, Astrid Jakob

Gestaltung
Blickwinkel AG, Luzern

Fotografie
Priska Ketterer, Luzern

Übersetzung
IV-Stellen-Konferenz

Realisierung
Creanet AG, Geuensee

IV-Stellen-Konferenz (IVSK)
Geschäftsstelle
Sempacherstrasse 15
6003 Luzern

Telefon 041 361 60 21
info@ivsk.ch

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