Mitgliederversammlung
Unsere Mitglieder sind die 26 kantonalen IV-Stellen, die IV-Stelle für Versicherte im Ausland sowie die liechtensteinische Invalidenversicherungsanstalt.
Die IV-Stellen sind öffentlich-rechtliche Anstalten. Die Kantone sind für die Organisation der IV-Stellen zuständig. Wir fördern die Vernetzung und den Informationsaustausch unter den Mitgliedern und setzen uns für optimale Rahmenbedingungen in der Durchführung ein.
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Verbandsorgan, an der die Leiterinnen und Leiter der IV-Stellen teilnehmen. Sie wählt die sechs Vorstandsmitglieder. Zusammen mit der Geschäftsstelle führt der Vorstand die Geschäfte der IVSK.