Die IV-Stellen entstanden zu Beginn der 90er Jahre mit der 3. IVG-Revision. Als Versicherungsträger der Invalidenversicherung erfüllen sie drei zentrale Aufgaben:
- Sie unterstützen die berufliche Eingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Problemen.
- Sie legen den Invaliditätsgrad fest.
- Sie bestimmen die Höhe der Entschädigung, die einer versicherten Person aufgrund ihrer so genannten Hilflosigkeit zusteht.
Die IV-Stellen sind öffentlich-rechtliche Anstalten. Für ihre Errichtung sind die Kantone zuständig, weshalb sich die Organisation der IV-Stellen von Kanton zu Kanton unterscheidet. Entsprechend der kantonalen Bevölkerungsgrössen ist auch die Anzahl der Mitarbeiter sehr unterschiedlich. Die IV-Stelle für Versicherte im Ausland wird als einzige IV-Stelle vom Bund eingesetzt. Ihr Sitz ist in Genf.
Schweiz weit gibt es zehn regionale ärztliche Dienste (RAD), die jeweils einer IV-Stelle angegliedert sind. Die RAD stehen den IV-Stellen für die versicherungsmedizinische Beurteilung des Gesundheitsschadens und dessen Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit der versicherten Person zur Verfügung. Die Grundlage für die Errichtung der RAD wurde mit der 4. IVG-Revision gelegt.



